HotSpot St. Wendel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Kunde,

bitte nehmen Sie Kenntnis von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), da unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erfolgen.

Abweichungen von diesen AGB werden nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Aufträge und Lieferungen

(1) Verträge bezüglich der Lieferung von Gasen kommen zustande durch die schriftliche Bestätigung des Auftrages oder konkludent durch Auslieferung der bestellten Ware.

(2) Schriftlich vereinbarte Liefertermine und –fristen sind verbindlich. Sind die Liefertermine und –fristen nicht schriftlich vereinbart, erfolgen die Lieferungen 4 Werktage nach dem Tag des Zugangs der Bestellung.

(3) Illtal Industriegase ist nicht zur Lieferung und/oder Leistung verpflichtet, sofern von Illtal Industriegase nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse die Lieferung oder Leistung verhindern oder wesentlich erschweren. Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt für die Dauer der Auswirkungen dieser Umstände und Ereignisse, dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, insbesondere bei Vorliegen von Witterungsverhältnissen, die Gefahrenguttransporte ausschließen oder nur mit unangemessenem Risiko zulassen, behördliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrung oder vergleichbaren Ereignissen. Illtal Industriegase ist in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung nach Wegfall des Ereignissees einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit zu liefern. Diese Regelungen gelten auch bei Störungen im Betrieb von Unterlieferanten, soweit eine Ersatzlieferung nicht zumutbar ist, sowie bei Ausfall oder Störungen von eingeschalteten Transportunternehmen.

(4) Ist die Leistung für Illtal Industriegase aufgrund der unter (3) geschilderten Ereignisse dauerhaft nicht möglich, ist Illtal Industriegase berechtigt, noch unverzüglicher Information des Kunden ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat Illtal Industriegase die bereits erbrachten Gegenleistungen zu erstatten. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz infolge des Rücktritts sind im Falle der vorherigen unverzüglichen Unterrichtung des Kunden ausgeschlossen.

Verwendung / Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Brenngas um ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis handelt, das nicht als Kraftstoff, als Treibgas oder sonst zu motorischen Zwecken verwendet werden darf, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder nach der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuerrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen. Der Kunde ist zur Einhaltung der für das Brenngas geltenden Vorschriften selbst verpflichtet. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Behälter

Die Behälter werden ihnen mietweise bis zur alsbaldigen Leerung zur Verfügung gestellt und bleiben unser Eigentum. Wiederbefüllung oder Verwendung für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Bei Beschädigung der Behälter haben Sie uns die Kosten der Reparatur und bei Verlust eines oder mehrerer Behälter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Die Behälter sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und sauber zu halten. Schadhafte Behälter sind sofort außer Betrieb zu setzen und unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften bis zur Rückgabe getrennt von den anderen Behältern zu lagern. Im Regelfall wird für die Flaschen ein Pfandbetrag erhoben. Bei Rückgabe der von uns bezogenen Pfandflaschen und nach Vorlage der Pfandeinzahlungsbestätigung erhalten Sie das Flaschenpfand zurück. Führen wir für Sie Bestandskonten, wird maximal für den ausgewiesenen Bestand und gegen Vorlage von Pfandbelegen (Zahlungsnachweis) Pfand vergütet.

Auslieferung

Nehmen Sie bei Anlieferung weniger als ursprünglich geordert oder geben sie weniger Flaschen zurück als vorher mitgeteilt, hat dies Auswirkung auf die Preiskalkulation. Wir sind in diesen Fällen der Minderlieferung und in ähnlichen, von Ihnen zu vertretenden Fällen, durch die zusätzliche Anfahrten zu Ihnen erforderlich werden, berechtigt Ihnen 60,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. pauschale Kosten, wenn sich ihre Lieferadresse im Umkreis von 20 km von unserem Geschäftssitz befindet und 100,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. pauschale Kosten, wenn sich Ihre Lieferadresse in einem Umkreis von mehr als 20 km von unserem Geschäftssitz befindet, zu berechnen. Ihnen bleibt gegenüber diesen Kostenpauschalen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe eingetreten ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt. Für außerplanmäßige Lieferungen und Flaschenabholungen berechnen wir Ihnen 2,00 € je gefahrenen km, zzgl. gesetzlicher MwSt. Ihnen bleibt gegenüber dieser Kilometerpauschale der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe eingetreten ist.

Liefermenge

Das Füllgewicht der Flaschen und Behälter wird durch unsere Füllstelle mittels geeichter Mess- und Wiegevorrichtungen ermittelt. Für die Berechnung ist allein die auf dem Lieferschein verzeichnete, so ermittelte Mengenangabe maßgeblich.

Zahlungen

Unsere Gaslieferungen sind sofort nach Erhalt unserer Rechnung und ohne Abzug zu bezahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Die Einräumung eines Zahlungsziels bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. §247BGB, wenn Sie nicht Verbraucher sind 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. §247BGB. Bei in der Vergangenheit dokumentierten Zahlungsschwierigkeiten von Ihnen oder bei unsicherer Vermögenslage von Ihnen sind wir berechtigt, Vorauszahlungen der jeweiligen Lieferung zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Illtal Industriegase behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor. Davon erfasst sind auch in ein Kontokorrent eingestellte Zahlungsverpflichtungen. Jede Veräußerung der Ware, gleich welcher Art, ist dem Kunden untersagt, es sei denn, bei dem Kunden handelt es sich um einen Vertriebspartner von Illtal Industriegase.

Rügen

Offensichtliche Mängel sind durch Kaufleute innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung der Ware anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Mängelgewährleistung

(1) Ansprüche wegen Mängeln der Lieferung können von einem Kunden, der Kaufmann ist, nicht geltend gemachte werden, wenn die Mängel nicht entsprechend der vorstehenden Regelung gerügt werden.

(2) Illtal Industriegase haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf den von Illtal Industriegase gelieferten Sachen 12 Monate.

(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei von Illtal Industriegase gelieferten Sachen nur, wenn diese ausdrücklich in oder mit der Auftragsbestätigung zu der betreffenden Sache abgegeben wurde.

Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körper, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Illtal Industriegase, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Illtal Industriegase nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die oben in Abs. 1 und 2 geregelten Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Illtal Industriegase, wenn Ansprüche direkt gegen diese gelten gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Rechtswirksamkeit der Vereinbarung

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) soll(en) diejenige(n) Regelung(en) treten, die gesetzlich zulässig ist (sind) und zugleich dem gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung(en) im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne am ehesten entspricht (entsprechen).

Datenschutz

Illtal Industriegase wird personenbezogene Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages unter Beachtung der Datenschutzvorschriften speichern und verarbeiten.